Liebe Mitglieder der Schulgemeinde, ich bitte um Kenntnisnahme der angehängten Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung, die ab dem 02. April 2022 gilt. Insbesondere weise ich auf den §3 hin sowie die diesem hinzugefügten Erläuterungen.…
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Nach § 28b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes dürfen Schülerinnen und Schüler, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, in der Ferienzeit nur dann öffentliche Verkehrsmittel benutzen,…
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