Liebe Mitglieder der Schulgemeinde, ich bitte um Kenntnisnahme der angehängten Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung, die ab dem 02. April 2022 gilt. Insbesondere weise ich auf den §3 hin sowie die diesem hinzugefügten Erläuterungen….
Nach § 28b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes dürfen Schülerinnen und Schüler, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, in der Ferienzeit nur dann öffentliche Verkehrsmittel benutzen,…
Liebe Mitglieder der Schulgemeinde, ich bitte um gründliche Kenntnisnahme und Beachtung der beigefügten Corona-Regelungen und der Information zum Impfangebot am 03.12.21 Herzliche Grüße Stefan Hermes Schulleiter
Liebe Mitglieder der Schulgemeinde, die hessische Landesregierung hat im Zuge der Neuregelung des Infektions- schutzgesetzes (USG) die Corona-Schutzverordnung (CoVSchV) ebenfalls neu geregelt. Daraus ergibt sich für die Schulen, das ab…