Skip to main content

Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,

die hessische Landesregierung hat im Zuge der Neuregelung des Infektions- schutzgesetzes (USG) die Corona-Schutzverordnung (CoVSchV) ebenfalls neu geregelt.

Daraus ergibt sich für die Schulen, das ab Donnerstag, den 25.11.21, auch wieder Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) am Sitzplatz in den Innenräumen besteht.
Nachfolgend der Wortlaut des Schreibens des Kultusministeriums:
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt ab Donnerstag, dem 25. November 2021 auch am Sitzplatz, so wie dies auch in Hochschulen, sonstigen Bildungseinrichtungen, Übernachtungsbetrieben, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen vorgeschrieben ist.

Ich empfehle, diese Regelung bereits ab morgen, Mittwoch, den 24.11.21, umzusetzen!

Vielen Dank und herzliche Grüße

Stefan Hermes
Schulleiter