Skip to main content

Nach § 28b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes dürfen Schülerinnen und Schüler, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, in der Ferienzeit nur dann öffentliche Verkehrsmittel benutzen, wenn sie getestet im Sinne des § 2 Nr. 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind. Die schulischen Tests genügen dieser Anforderung nicht. Auch am ersten Unterrichtstag nach den Ferien kann es infolge unterschiedlicher Auffassungen, wie die vorgenannten Vorschriften auszulegen sind, in Einzelfällen vorkommen, dass das Testheft auf dem Weg zur Schule im ÖPNV nicht akzeptiert wird (zumal es in den Ferien schulischerseits ja nicht aktualisiert wurde). Wir bitten daher darum, sich im Vorfeld bei den Verkehrsverbünden über deren Praxis zu informieren und im Zweifel am ersten Unterrichtstag den Nachweis eines aktuellen Bürgertests bereitzuhalten. Es ist unabhängig von der Nutzung des ÖPNV ohnehin empfehlenswert, in den letzten Tagen vor Schulbeginn einen Test vornehmen zu lassen bzw. einen Selbsttest durchzuführen.

 

Stefan Hermes
Schulleiter

© Lichtenberg-Schule, 2020