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Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,

ich bitte um Kenntnisnahme der angehängten Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung, die ab dem 02. April 2022 gilt. Insbesondere weise ich auf den §3 hin sowie die diesem hinzugefügten Erläuterungen.

In der Schule besteht ab dem 02. April nirgendwo mehr „Maskenpflicht“, im Sinne des Selbstschutzes und des Schutzes anderer Personen kann aber selbstverständlich weiterhin ein Mund-Nase-Schutz (Maske) getragen werden.

Die Testpflicht (3 x pro Woche) besteht für die dazu verpflichteten Personen (vgl. Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung) bis auf Weiteres weiterhin.

Herzliche Grüße
Stefan Hermes, Schulleiter

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© Lichtenberg-Schule, 2020