Skip to main content

Aktualisierung 27.10.20, 15.15 Uhr

Wird eine Person aus der Schulgemeinde positiv auf eine Infektion mit dem Corona-Virus getestet,

  • entscheidet das Gesundheitsamt über eine Quarantäne dieser Person
  • erhält die infizierte Person die Auflage, (ggf. unter Mithilfe der Schule) eine Kontaktliste zu erstellen mit Personen, mit denen sie länger als 15 Min direkten (face-to-face) Kontakt hatte
  • bewertet das Gesundheitsamt auf der Basis der erstellten Kontaktliste, ob Maßnahmen gegenüber weiteren Personen eingeleitet werden müssen
  • informiert das Gesundheitsamt diese Personen direkt und teilt ihnen mit, welche Maßnahme ergriffen wurde (z.B. Quarantäne, Betretungsverbot der Schule)
  • bitten wir dringend darum, dass uns von diesen Maßnahmen betroffene Personen umgehend informieren
  • kommen die Kontaktpersonen der infizierten Person, die keine anderslautende Mitteilung des Gesundheitsamtes erhalten, regulär in die Schule (Unterricht, Dienst).

Hinweis: Das im Schaubild des Hessischen Sozialministeriums angegebene Verfahren („Jugendliche/Beschäftigte … mit Kontakt zu einer infizierten Person haben ein Betretungsverbot in der Schule“) bedeutet keinen Automatismus, sondern die Angelegenheit wird im Einzelfall vom Gesundheitsamt geprüft und entschieden. Die Schulleitung hat in dieser Angelegenheit keine Entscheidungsbefugnis.

gez. Stefan Hermes (Schulleiter)